Gesetzliche Krankenkassen
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann nach Durchführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und der probatorischen Sitzungen (die ersten 4-5 Sitzungen) der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden.
Dabei muss beachtet werden, ob und wann in der Vergangenheit bereits Psychotherapie in Anspruch genommen wurde. Dies kann sich auf die erneute Bewilligung einer Kostenzusage auswirken.
Eine gleichzeitige ambulante Psychotherapie und eine Behandlung in einer psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) wird von den Kostenträgern in der Regel abgelehnt und ist daher nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit der Krankenkasse möglich.
Private Krankenkassen
Da die verschiedenen privaten Versicherungen unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Kostenübernahme haben, ist hier keine allgemeine Aussage möglich. Bei vielen (aber nicht allen) privaten Krankenversicherungen können die Sitzungen im Rahmen der Kurzzeittherapie (die ersten 24 Sitzungen) ohne gutachterliches Verfahren eingereicht werden. In jedem Fall empfiehlt sich im Vorfeld die Abklärung mit der Versicherung.
Alternativ sind Therapien für Selbstzahler unter Umständen möglich.
Kostenübernahme bei Paartherapie
Die Kosten für Paartherapien werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen und sind nur auf Selbstzahlerbasis möglich.
